Agent oder Lieferant

Wir sind Dienstleister. Aber sind wir nun für Kunden tätig, die wir nur beliefern wie dies auch Druckereien tun, oder sind wir für Kunden tätig, wie etwa ein Rechtsanwalt oder Architekt, der im Sinne und evtl. auch im Namen seines Mandanten tätig wird? Zwei völlig unterschiedliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit haben sich bewährt, die wir im Folgenden erläutern:

Der Agent

Wenn wir als "Agent" für einen Kunden tätig sind, dann handeln wir in seinem Sinne und seinem Auftrag, sondieren den Markt und sind auf der Suche nach den besten Partnern. Vergleichbar einem Architekten ermitteln wir den Bedarf, greifen Ideen auf, machen Vorschläge und konkretisieren einen Plan. Dieser mündet in eine Ausschreibung, welche wir an geeignete Lieferanten aussenden. Wir holen die Angebote ein, sichten diese und präsentieren unserem Kunden in übersichtlicher Form die Ergebnisse der Ausschreibung. Die anschließende Vergabe folgt direkt durch unseren Kunden an die beteiligten Lieferanten. Wir treten NICHT als Lieferant in Erscheinung, sondern sind beratend tätig. Für unsere Planung und Beratung wird im Vorfeld ein Honorar vereinbart. Und es versteht sich von selbst, dass wir als Agent keine Provisionen oder sonstige Vergütungen von jemand anderem erhalten, als von unserem Kunden!

Der Lieferant

Wir planen, beraten und konzipieren auch hier, nur erstellen wir dem Kunden einen Kostenvoranschlag, zu dem wir die Gesamtleistung erbringen. Wir kaufen selbst dazu nötige Materialien und Teilleistungen bei Produzenten und Spezialisten ein. Unsere Komplettleistung bezahlt unser Kunde - meist wird hierfür vorab ein Fixpreis vereinbart. Ob und wie wir dabei auf unsere Kosten kommen kann unseren Kunden ebenso egal sein, wie unsere beteiligten Vorlieferanten und Realisationspartner mit denen sich unser Kunde nicht beschäftigen muss.

Wann bietet sich welches Vorgehen an?

Bei kleineren Aufträgen, bei denen der Produktionsanteil nur einige hundert EUR beträgt treten wir meist als Lieferant auf. Dies ist für unseren Kunden bei kleinen Aufträgen einfacher. Ein fester Komplettpreis ist vereinbart - wenn es zu Problemen kommen sollte, sind in jedem Fall wir zuständig. Es gibt nie Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten.

Bei größeren Projekten, wenn mehrere Spezialisten hinzugezogen werden sollen, oder wenn eine Produktionsleistung im Wert von mehreren Tausend EUR Teil der geforderten Leistung ist, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Beraterhonorars und das Tätigwerden als Agent für den Kunden.

In jedem Fall finden wir die Form der Zusammenarbeit, die im konkreten Fall am Besten ist. Sprechen Sie mit uns und teilen Sie uns Ihre Wünsche und Vorstellungen mit.

 

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